18. Sep 2022

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#Weltkindertag: Gemeinsam für Kinderrechte – auch für das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit!

Interview mit Frau Dr. med. Katrin Klöpper, Ärztliche Leiterin der KJA/SPZ von INTEGRAL

Manche Kinder lachen, hüpfen und spielen völlig unbeschwert mit anderen Kindern. Andere nicht. Einige Kinder sind traurig, verschlossen oder zeigen andere auffällige Verhaltensweisen. Bei wenigen von ihnen steckt eine Entwicklungsauffälligkeit oder gar eine Behinderung dahinter.

Bei den meisten Kindern sind es andere Probleme, die ihre Kindheit erschweren.

Fakt ist: Alle Kinder, ob mit oder ohne Problem, haben das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit – und auf die entsprechende Hilfe. Diese Hilfe können sie manchmal nur erhalten, wenn ihren Bezugspersonen geholfen wird.

Ob ein Kind eine tatsächliche Entwicklungsauffälligkeit zeigt und welche Hilfe es braucht können die Eltern und Erzieher*innen oft ohne Unterstützung nicht erkennen. Dies kann einer unbeschwerten Kindheit im Wege stehen.

Der heilpädagogische Fachdienst „Berliner Kiebitze“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien und Fachkräften genau bei diesen Fragen zur Kindesentwicklung zur Seite zu stehen, damit die Kinder, die Entwicklungsprobleme haben, und ihre Bezugspersonen, die richtige Hilfe erhalten.

Der Heilpädagogische Fachdienst der “Berliner Kiebitze” ist in Berlin an 17 Standorten aktiv. In Mitte / Friedrichshain hat der Heilpädagogische Fachdienst in der Kinder- und Jugendambulanz von INTEGRAL seinen Sitz.


Guten Tag Frau Dr. Klöpper.
An wen richtet sich das Angebot der „Berliner Kiebitze“ konkret?

Das Angebot richtet an alle Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung eines Kindes im Altersbereich von 0 Jahren bis zum Schuleintritt machen. Das sind oft genau die Menschen, die dem Kind ein normales Leben ermöglichen können. Dazu gehören zum Beispiel Eltern und Sorgeberechtigte, Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Betreuer*innen der Kindertagespflege.


Welche Fragen haben Eltern und Erzieher*innen an den Heilpädagogischen Fachdienst, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen?

Eltern machen sich Sorgen, wenn sich ihr Kind in der Kita oder zuhause auffällig verhält. Einige haben Fragen zu altersgerechter motorischer oder sprachlicher Entwicklung.

Manche Kinder leiden zum Beispiel unter einem belastenden Familienkontext, wie der Trennung der Eltern. Deswegen brauchen Eltern oft Beratung dazu, wie sie zum Beispiel in Trennungssituationen mit ihren Kindern kommunizieren sollen.

Erzieher*innen oder Betreuer*innen wenden sich eher an den Heilpädagogischen Fachdienst , wenn sie ein Entwicklungsrisiko vermuten oder sie möchten wissen, wie sie die Entwicklung eines Kindes unterstützen können.


Wie kommt der Kontakt zu Ihnen zustande und wo finden die Beratungsgespräche statt? Gibt es Voraussetzungen oder Gebühren?

Alle Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen, können die Berater*innen der Berliner Kiebitze direkt und unkompliziert kontaktieren. Das Angebot ist kostenlos und sie benötigen auch keinen Überweisungsschein vom Kinderarzt. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht an ein Sozialpädiatrisches Zentrum/Kinder- und Jugendambulanz o.a. angebunden ist.

Wo und wie die Beratungsgespräche stattfinden, richtet sich in erster Linie nach den Wünschen der zu beratenden Personen. Manche wünschen sich einen Hausbesuch oder einen Besuch in den Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen. Andere möchten sich mit uns in externen Räumlichkeiten oder bei einem Spaziergang treffen. Die Beratungen können auch anonym telefonisch erfolgen.

Ein Anrufbeantworter ist immer eingeschaltet. Wenn die Berater*innen bei anderen Beratungsgesprächen sind, rufen oder schreiben sie, so bald wie möglich zurück.


Wie sieht es mit Beratung in anderen Sprachen aus?

Für Menschen, die über keine oder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann der Fachdienst einen Dolmetscherdienst beauftragen.


Wie geht es nach dem ersten Beratungsgespräch weiter?

Zunächst ist es wichtig, dass sich die Berater*innen einen ersten ganzheitlichen Eindruck über das Kind in seinem Umfeld verschaffen. Das tun sie, indem sie das Kind im Kindergartenbereich, in der Tagespflege oder im Elternhaus beobachten. Das ist natürlich nur möglich, wenn sie das Einverständnis der Kindeseltern oder der Sorgeberechtigten erhalten.

Im Falle von tatsächlichen Entwicklungsauffälligkeiten oder abweichendem Verhalten des Kindes erarbeiten die Berater*innen entsprechende Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Sie suchen gemeinsam mit der Familie und den Kindertageseinrichtungen eine Lösung, damit sich das Kind freier entwickeln kann.

Es finden allerdings keine länger angelegten Beratungen und keine direkten Förderungen des Kindes statt. Es stehen bis zu fünf Beratungstermine zur Verfügung.

Der Fachdienst kann gewissermaßen als eine „Lotsenfunktion“ verstanden werden. Die Berater*innen suchen im Wohnumfeld nach den benötigten Unterstützungs- und Förderangeboten sowie Kontaktadressen. Wenn es sich Eltern wünschen, begleiten sie sie auch zu den empfohlenen Institutionen.


In welchen Bezirken von Berlin ist der Heilpädagogische Fachdienst der “Berliner Kiebitze” bereits aktiv?

Aktuell ist der Heilpädagogische Fachdienst der Berliner Kiebitze an folgenden Standorten tätig: Tempelhof, Kreuzberg, Hohenschönhausen, Friedrichshain, Mitte (Zentrum), Spandau, Weißensee, Charlottenburg/ Wilmersdorf, Schöneberg/Tiergarten, Wedding/ Reinickendorf, Steglitz. In den kommenden Monaten werden weitere Standorte dazukommen, bis das Angebot flächendeckend im Land Berlin genutzt werden kann.


Warum und wann ist dieses Beratungsangebot entstanden?

Der Beratungsbedarf seitens der Kindeseltern, Sorgeberechtigten, pädagogischen Fachkräften und Tagespflegepersonen rund um die Entwicklung des Kindes wird seit Jahren immer höher. Deswegen sind die Berliner Kiebitze gegründet worden.

Im Januar 2020 ist die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Der § 6a der Frühförderungsverordnung-FrühV verpflichtet somit, dass u.a. offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten, angeboten werden. Die Finanzierung des Heilpädagogischen Fachdienstes erfolgt in der Modellprojektphase bis 2023 über die Bundesmittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz).


Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Koordination Heilpädagogischer Fachdienst „Berliner Kiebitze“
Tel. 030 20 99 43 03, hpfd.koordination@vdk.de
www.kja-spz-berlin.de/hpfd
https://integral-berlin.de/integral/kja-spz/heilpaedagogischer-fachdienst/


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