11. Jul 2022

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Sind Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Teil des inklusiven Arbeitsmarktes?

Die Geschäftsführung kommentiert.

Kommentar zum Artikel von 53° Nord "Werkstätten - nicht inklusiv, sondern gewollter Schonraum" vom 06.07.2022

Der Artikel von 53° Nord stellt dar, dass Werkstattvertreter nur sagen, die eigenen Angebote seien Teil des inklusiven Arbeitsmarktes um Kritik zu kontern.

Werkstätten müssen auf Kritik keine Rechtfertigung folgen lassen. Werkstätten sind das beste Angebot das es zurzeit gibt. Aktivist*innen, Politiker*innen und andere Menschen die gegen Werkstätten sind, haben bislang kein besseres System geschaffen. Punkt.

Werkstätten arbeiten an der Weiterentwicklung des Berufsbildungsbereiches, der Verbesserung der Entgeltsituation, in der Gewaltprävention, in der Übermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt und vielen anderen Themen, um die Wünsche und Ziele der Kund*innen optimal erfüllen zu können. Hier gibt es Luft nach oben, wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft.

Werkstätten bieten einen geschützten Raum und sind inklusiv. Warum können diese Werte nicht in Koexistenz nebeneinander stehen? Wer kann mit guten Argumenten untermauern, dass ein frei gewählter und geschützter Raum nicht Teil der Inklusion ist? Wenn Menschen zwischen dem Arbeitsmarkt und dem geschützten Raum wählen können, dann steht Ihnen keine Barriere bei dieser Willensäußerung im Weg.

Was Inklusion bedeutet muss der Mensch mit Behinderung selbst definieren, denn er benennt die unüberwindbaren Hürden, die es zu überwinden gilt und das machen nicht Fachkräfte, Aktivist*innen oder Branchenexpert*innen. Aus diesem Grund erhält die Sozialraumorientierung im BTHG einen derart hohen Stellenwert.

Es kann und sollte eine weitgehend inklusive Gesellschaft geben, in der Schutzräume frei wählbar sind.

Kommentar von
Johannes Siegmund, Geschäftsführer von INTEGRAL e. V.

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